Das neue Wahlrecht
Am 20. Februar 2011 finden in Hamburg die Wahlen zur Bürgerschaft und den Bezirksversammlungen statt - erneut mit einem neuen Wahlrecht.
Bei der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft am 20. Februar haben Sie 20 Stimmen.
20 Stimmen für Hamburg
Sie haben insgesamt 20 Stimmen, diese verteilen sich wie folgt:
- 5 Stimmen für die Landesliste zur Hamburgischen Bürgerschaft
(gelbes Heft)
WICHTIG: Aufgrund dieser Liste setzt sich die neue Bürgerschaft zusammen. Sie können Parteilisten oder Kandidaten ankreuzen. Auf Platz 1 der Liste 2 (SPD) können Sie Olaf Scholz direkt wählen!
- 5 Stimmen für die Wahlkreisliste zur Hamburgischen Bürgerschaft (rotes Heft)
Hier können Sie nur Kandidaten wählen, keine Parteien. Auf Platz 2 der Liste 2 (SPD) finden Sie die Rissener Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok!
- 5 Stimmen für die Bezirksliste für die Bezirksversammlung Altona (grünes Heft)
WICHTIG: Aufgrund dieser Liste setzt sich die neue Bezirksversammlung zusammen. Sie können Parteilisten und/oder Kandidaten ankreuzen. Auf Platz 17 der Liste 2 (SPD) können Sie mich direkt wählen!
- 5 Stimmen für die Wahlkreisliste zur Bezirksversammlung Altona (blaues Heft)
Hier können Sie nur Kandidaten wählen, keine Parteien. Auf Platz 3 der Liste 2 (SPD) finden Sie mich.
Wichtige Hinweise:
- Pro Heft dürfen Sie maximal 5 Kreuze machen. Weniger ist erlaubt, damit verschenken Sie aber Stimmen.
- Reißen Sie keine Zettel aus dem Wahlheft. Nur ein vollständiges Wahlheft ist gültig.
- Machen Sie keine Sympathie- oder Antipathie-Bekundungen als Notizen in das Wahlheft, keine Herzen oder Sternchen hinzufügen. Damit machen Sie das Wahlheft ungültig.
Einführung von Wahlkreisen
Anders als bei einer Bundestagswahl, bei der aus jedem Wahlkreis immer ein/e Abgeordnete/r in den Bundestag gewählt wird, werden im Februar 2008 in den Wahlkreisen mehrere Abgeordnete in die Hamburgische Bürgerschaft und in die Bezirksversammlungen entsandt. Für den Wahlkreis 04 Blankenese werden dies fünf Abgeordnete sein. Diese Abgeordneten gehören nicht alle einer Partei an, sondern die Mandate werden nach den Stimmergebnissen im Wahlkreis zwischen den Parteien oder auch an erfolgreiche EinzelbewerberInnen verteilt.