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Erstmaliger Ausbau von Straßen

Hintergrund

Die Diskussion rund um den erstmaligen Ausbau von Straßen ist nicht neu: 1998 hat der Hamburgische Rechnungshof darauf hingewiesen, dass es in Hamburg eine große Anzahl von Straßen noch nicht erstmalig endgültig hergestellt wurden und daher noch keine Erschließungsbeiträge erhoben werden konnten.

In Altona betrifft dies 97 Straßen, die durch das Bezirksamt noch endgültig hergestellt werden müssen. Die Liste finden Sie unten in der Materialbox.

Was bedeutet dies für die betroffenen Grundeigentümer

Viele Grundeigentümer sind derzeit verunsichert. Ist meine Straße betroffen? Welche Kosten kommen auf mich zu? Kann ich mir den Einbau einer neuen Heizung noch leisten? Wie soll der Ausbau erfolgen?
Die SPD setzt sich für Transparenz im gesamten Verfahren ein, hat dies bereits 2004 mit einem Antrag in der Bürgerschaft gefordert (Drucksache 18/928). Auch auf Bezirksebene haben die Sozialdemokraten diese Forderung in den Gremien wiederholt. Und so konnten wir einem von der Verwaltung darauf vorgelegenten Verfahrensvorschlag zustimmen, der ein transparentes und gutes Verfahren ermöglicht.

Wie sieht dieses Verfahren aus?

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat am 11. Juni 2008 den folgenden "Fahrplan" für die Abwicklung des zu erfolgenden erstmaligen Ausbaus mit Stimmen aller Fraktionen beschlossen:

  • "Die vom Erstausbau einer Straße betroffenen Anlieger erhalten allgemeine Vorinformationen. Darin wird das Verfahren erläutert, ein Ansprechpartner beim Amt benannt und soweit möglich mit ersten Beispielrechnungen über mögliche Kosten informiert.
  • Das Amt erstellt eine vorläufige Ausbauplanung.
  • Diese wird in nicht-öffentlicher Sitzung im Verkehrsausschuss vorgestellt und diskutiert.
  • Öffentliche Anhörung für die Anlieger mit Vorstellung der vorläufigen Planung. Hierbei sollen Wünsche, Bedenken und Anregungen zur Planung aufgenommen werden.
  • Im Anschluss überarbeitet das Amt die Planung und führt die Erstverschickung durch.
  • Nachfolgend wird die Endfassung der Planung im Verkehrsausschuss vorgestellt.
  • Anschließend erhalten die Anlieger vom Amt ein Informationsschreiben, in dem alles Wissenswerte zum Erstausbau erläutert und auf die Möglichkeit hingewiesen wird, die Planung im Internet einsehen zu können.
  • Danach erfolgt der Erstausbau bzw. die endgültige Herstellung der Straße."

Lesen Sie hier die vollständige Drucksache 18/007 mit dem festgelegten Verfahren.

In welcher Reihenfolge werden die Straßen ausgebaut?

Die Reihenfolge, in der durch das Bezirksamt die Straßen erstmalig endgültig hergestellt werden, ist aufgrund hamburgweit einheitlicher Kriterien erfolgt.

Hier finden Sie eine Liste der bislang begonnenen Projekte und deren Status:

  • Platz 1: Steenrehm (Iserbrook)
    Verfahren aufgrund rechtlicher Probleme eingestellt
  • Platz 2: Sülldorfer Knick (Sülldorf)
    Verfahren wurde vorerst eingestellt, da die Straße als Feldweg ausgewiesen ist
  • Platz 3: Sandmoorweg
    Das Bezirksamt führt Vorplanungen durch.

In welchem Standard wird meine Straße ausgebaut?/b>

Das Bezirksamt hat für jede Straße die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass die Straße für alle Verkehrsteilnehmer entsprechend hergerichtet sein muss. Problematisch sind insbesondere fehlende oder in schlechtem Zustand befindliche Fußwege oder eine fehlende oder schwierige Oberflächenentwässerung.
Die Höhe der Abgabe ist unabhängig vom Umfang des Ausbaus einer Straße.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Das Bezirksamt Altona hat einen Ansprechpartner für dieses gesamte Thema eingesetzt:
Jens Fichtner, Fachamt Management des öffentlichen Raums / Tiefbau, Verkehr / Abschnitt Erschließungen
Telefon: (040) 428 11 6262
E-Mail: Jens.Fichtner@altona.hamburg.de

XBei Fragen sprechen Sie mich gerne auch direkt an.

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