Ehrenamt: Bezirksabgeordneter
Die Tätigkeit als Bezirksabgeordneter ist ein Ehrenamt, also keine bezahlte Nebentätigkeit. Jeder Abgeordnete steht in der Regel weiterhin voll im Berufsleben oder ist bereits im Ruhestand.
Daher finden die meisten Sitzungen von Ausschüssen, Fraktionen oder die Bezirksversammlung selbst in den Abendstunden statt, meistens ab 18.00 Uhr. Zusätzlich nehmen die Abgeordneten weitere Termine - häufig auch tagsüber - war, u.a. Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern oder Interessengruppen, Ortstermine oder Besprechungen im Bezirksamt. Der zeitliche Umfang ist dabei je nach Funktion und Engegement unterschiedlich. Als Mitglied im Verkehrs- und im Bauausschuss nehme ich zahlreiche Termine vor Ort wahr, um selbst einen Eindrücke der Umgebung z.B. bei Bauvorhaben oder Verkehrsproblemen zu gewinnen.
Die Bezirksabgeordneten erhalten für die Wahrnehmung des politischen Mandats eine Aufwandsentschädigungen.
Der Gesetzgeber, die Bürgerschaft, hat in diesem Jahr nach mehr als einem Jahrzehnt die Höhe der Aufwandsentschädigungen angepasst und teilweise verändert.
Ein Bezirksabgeordneter erhält im Monat:
Aufwandsentschädigung in Höhe von 369,00 Euro,
Sitzungsgeld je Vollsitzung in Höhe von 21,00 Euro,
einen Fahrberechtigungsausweis oder eine Fahrtkostenpauschale in
Höhe von 51,00 Euro,
je Kind (unter 10 Jahren) und Sitzung eine Kinderbetreuungspauschale in Höhe von 15,00 Euro.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die vier Fraktionsvorsitzenden erhalten die dreifache, deren Vertreter die doppelte Aufwandsentschädigung.
Jede Bezirksabgeordnete hat Anspruch auf die Zahlung einer einmaligen IT-Pauschale in Höhe von 1.200 Euro.
Weitere Informationen (auch zu den Zuschüssen für die Fraktionen) und den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.